Steuern für Affiliates – Darauf muss man achten!

Wer als Affiliate Geld verdient, muss sich auch mit dem Thema Steuern befassen.

In diesem Artikel gibt es einen Überblick, auf was man dabei achten muss.

Hinweis:
Dies ist keine Rechtsberatung. Die folgenden Tipps und Ausführungen entstammen meinen persönlichen Erfahrungen. Bei konkreten Fragen oder Unklarheiten sollte man sich an einen Experten (Buchhalter, Steuerberater, Finanzamt) wenden.

Steuern für Affiliates

Viele Einsteiger ins Affiliate Marketing sehen das Thema Steuern nicht wirklich als wichtig an. Da herrscht das Gefühl vor, dass das ja nur nebenbei und recht wenig ist und niemanden interessiert.

Wer in eigene Websites, Social Media Profile etc. regelmäßig Affiliate-Links, -Widgets, -Banner oder was auch immer einbaut, verfolgt jedoch eine Gewinnerzielungsabsicht.

Diese ist einer der Kennzeichen einer gewerbepflichtigen Tätigkeit. Die weiteren sind:

  • Selbständigkeit (Handeln auf eigene Rechnung und Gefahr)
  • Nachhaltigkeit (Wiederholungsabsicht)
  • Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

Erfüllt man nur eine dieser Voraussetzungen, und die Gewinnerzielungsabsicht liegt bei Affiliates eigentlich immer vor, muss man sich als Affiliate mit den folgenden Steuerarten beschäftigen.

Man muss ist diesem Fall auch sofort ein Gewerbe anmelden, selbst wenn noch keine Einnahmen vorhanden sind. Die Absicht zählt. Allein dadurch ist man steuerpflichtig, unabhängig wie viel man dann am Ende wirklich verdient.

Einkommensteuer

Auf das Einkommen als Affiliate können Steuern anfallen. In der Steuererklärung ist das Affiliate-Einkommen in Anlage G als “Einkünfte aus Gewerbebetrieb” anzugeben.

Man darf aber auch seine Kosten angeben und dagegenrechnen, was den Gewinn senkt. Hat man sogar mehr Kosten als Einnahmen, dann kann das zu einer Steuerersparnis führen, wobei man das aber nicht auf Dauer machen kann. Da spielt das Finanzamt nicht mit.

Auch wenn man die Steuererklärung machen muss, so heißt das noch nicht, dass man auch Einkommensteuer zahlen muss. Es gibt es einen Freibetrag von 8.472 Euro (aktuell in 2015). Verdient man insgesamt mehr, wird das darüber hinausgehende Einkommen versteuert.

Wer dagegen pro Jahr weniger als 410 Euro nebenberuflich verdient, muss gar keine Steuererklärung diesbezüglich abgeben.

Umsatzsteuer

Man unterliegt zudem der Umsatzsteuer, welche man regelmäßig abführen muss. Wie oft die Umsatzsteuervoranmeldung angefüllt werden muss, legt das Finanzamt fest. Das hängt von den Umsätzen ab.

Auch hier kann man eigene Ausgaben, bzw. die darauf gezahlte Umsatzsteuer, dagegen rechnen.

Bei nur geringen Einnahmen und fehlenden Ausgaben lohnt sich sich die Kleinunternehmerregelung in Betracht zu ziehen. Dann ist man von der Umsatzsteuerzahlung befreit, kann sich diese aber natürlich auch nicht bei Ausgaben zurückholen.

Die Kleinunternehmerregelung ist bis zu einem Jahresumsatz von 17.500 Euro im vergangenen und 50.000 Euro im aktuellen Jahr möglich.

Zudem ist es notwendig eine Zusammenfassenden Meldung (ZM) an das Bundeszentralamt für Steuern in Saarlouis zu übermitteln, falls Einnahmen außerhalb Deutschlands und innerhalb der EU erzielt werden (z.B. ausländische Partnerprogramme).

Gewerbesteuer

Erst ab 24.500 Euro Gewinn (!) pro Jahr ist es notwendig Gewerbesteuer zu zahlen.

Den Hebesatz legt die Gemeinde fest und an diese bezahlt man dann auch die Steuern.

Die meisten nebenberuflichen Affiliates werden diese Grenze aber wohl erstmal nicht erreichen.

Fazit

Das Thema Steuern ist für Affiliates auf jeden Fall wichtig und sollte nicht unterschätzt werden. Im Zweifel sollte man sich Rat einem Experten einholen.

Peer Wandiger

21 Gedanken zu „Steuern für Affiliates – Darauf muss man achten!“

  1. Hallo Peer,

    endlich mal eine verständlich geschriebene Info zu dem Thema!
    Was man sonst über das Thema Steuern im Netz findet, ist meist im Beamtendeutsch geschrieben und eher schwere Kost.

    Ich nutze auch die Kleinunternehmer-Regelung für mein Nebengewerbe.
    Man ist damit aber nicht automatisch von der Umsatzsteuerzahlung befreit.
    Man kann wählen.

    Ich habe mich für die Umsatzsteuerregelung entschieden.
    Der Großteil meiner Einnahmen stammt aus anderen Ländern, wo keine deutsche Vorsteuer bzw. Umsatzsteuer anfällt. Dadurch habe ich meist eine sehr geringe Umsatzsteuerschuld. Für Anschaffungen und Betriebemittel darf ich aber die Vorsteuer geltend machen. Unterm Strich bekomme ich vom Finanzamt in den meisten Jahren Geld zurück. Sind im Jahr ein paar hundert Euro. Aber Achtung! Diese werden wiederum wie eine Einnahme gewertet und fliessen in die Einkommenssteuer-Berechnung mit ein. Unterm Strich überwiegen aber die finanziellen Vorteile. Die Umsatzsteuer wird monatlich oder Quartalsweise per Elster an das Finanzamt gemeldet. Danach gibt es noch eine Jahresmeldung.

    Wer nur Inlandsgeschäfte macht, für den kann die Umsatzsteuer-Befreiung sinnvoll sein. Eine Verwaltung und Meldung entfällt dann.

    Am besten vor der Unternehmensgründung gut informieren.
    Ein Beratungsgespräch mit einem Steuerberater hilft hier meist weiter. Manche machen die erste Beratung sogar gratis.

    LG
    Bernd

    Antworten
  2. Hallo Peer, gut geschrieben. Hast du auch einen Artikel zum Thema Online-Einkommen bei Wohnsitz im Ausland? Oder gar ohne festen Wohnsitz (Digitale Nomade).

    Wo versteuern Affiliates die im Ausland leben bzw. Reisen….Ihre Einnahmen aus Deutschen Partnerprogrammen.

    Grüße, Tobi

    Antworten
    • Leider habe ich so einen Artikel bisher nicht. Aber danke für die Anregung. Ich setze das mal auf die ToDo-Liste.

      Antworten
    • Wohlmöglich kommen da die §§ 8 und 9 der Abgabenordnung ins Spiel. Wer seinen Wohnsitz und/oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, muss seine Einnahmen auch hier versteuern. Du brauchst keinen Wohnsitz in D zu haben, aber deinen gewöhnlichen Aufenthalt (minimum ein halbes Jahr) haben, dann erwartet das Finanzamt eine Steuererklärung von dir.

      Wenn man sich allerdings aus Deutschland abgemeldet hat und dementsprechend auch keine Krankenversicherung hier genießt und zudem hier nur zu Besuch ist (nicht länger als ein halbes Jahr) dann zahlt man in D auch keine Steuern. Aber irgendwo muss man ja seine Einnahmen versteuern, auch wenn es nur 10% in Bulgarien sind 😉

      P.S.: Als Laie ist das natürlich keine Rechtsberatung! Lieben Gruß

      Antworten
  3. Eins ist mir noch augefallen zu deinem Beitrag:
    auf der verlinkten Seite zur ZM (Zusammenfassende Meldung) heißt es:

    “Kleinunternehmer i. S. d. § 19 Abs. 1 UStG trifft keine Verpflichtung zur Abgabe der ZM.”

    Also davon wäre man dann auch befreit. 🙂

    lg Karin

    Antworten
  4. Nützliche Infos, vielen Dank. Für die Einnahmen von AdSense muss man keine Umsatzsteuer abführen, da Hauptsitz in Irland, richtig?

    Antworten
  5. Sehr nützliche Infos. Gerade bei diesem heiklen Thems.
    Aber wie idt das den in der Schweiz? Wie sollte ich denn da vorgehen?

    Besten Dank
    Stephan

    Antworten
  6. Hallo Peer,
    etwas habe ich noch nicht ganz verstanden, wie ist es wenn ich einen reinen Affiliate-Shop betreibe in dem ich nur Produkte von Amazon.de und Google Ad-Sense bewerbe, muss ich dann auch die Kleinunternehmerregelung im Impressum aufführen?
    Ich meine, ich schreibe ja keine eigene Rechnung an den Kunden, sondern ich leite im Grunde den User weiter an Amazon, denn nur dort kann er ja seinen Einkauf schlussendlich abschließen. Ergo habe ich mit dem eigentlichen Einkauf auch nichts mehr zu tun (dies betrifft auch Google Ad-Sense), sondern erhalte im Erfolgsfall lediglich eine kleine Provision von Amazon oder Google. Dennoch verfolge ich ja als Betreiber eines Affiliate-Shops eine Gewinnabsicht. Bin ich nun verpflichtet einen Hinweis auf meiner Website zu geben, dass ich als Kleinunternehmer tätig bin?

    Vielen Dank für Deine Antwort.

    Antworten
    • Du verdienst Geld mit deiner Website, also musst du da auch alle gesetzlichen Kennzeichnungspflichten erfüllen. Das betrifft unter anderem alle notwendigen Angaben im Impressum.

      Antworten
  7. Hallo, vielen Dank für den interessanten Artikel! Ich dachte, es reicht, wenn man die Einnahmen in der Steuererklärung angibt und es nicht anmeldet, sofern es in einem Rahmen ist, in dem weder Gewerbe-, noch Umsatzsteuer anfallen… Ist das nicht so? Oft übersteigen ja die Ausgaben die Einnahmen und es ist eher im Bereich des Hobbys.

    Antworten
  8. Hallo,

    wie ist das wenn man sich “das Geld” als Gutschein bei Amazon auszahlen lässt. Spielt das eine Rolle was Gewerbe und Steuern betrifft ?
    lg

    Antworten
  9. Hallo Peer,

    vielen Dank für Deinen mega Beitrag. Wie gut, dass es Leute wie Dich gibt, die ihr mega Wissen weitergeben. 🙂
    Ich wollte mal Fragen, wie es abläuft, wenn man die Kleinunternehmerregelung § 19 Abs. 1 UStG, nicht umsatzsteuerpflichtig, hat und ein digitales Produkt (Software eine Video App für Animation) gekauft hat. Der Rechnungspreis ist in Dollar und es ist mit PayPal bezahlt worden. Wechselkurs wurde in PayPal angezeigt und entsprechend in Euro bezahlt. Sitz des Unternehmens ist Kanada, habe ich nachgefragt. Bei dem Kauf habe ich nur einen Beleg bekommen, wo das Produkt, der Endpreis, meine E-Mailadresse und ein paar andere Dinge, draufstehen von JVZoo (Plattform)

    Daraufhin habe ich eine richtige Rechnung angefordert. Nun braucht die Firma, nicht JVZoo, von mir den vollständigen Namen, die Steuernummer und oder Umsatzsteuer-ID und die vollständige Anschrift.
    Ich muss dazu sagen, dass ich eine Ust-ID besitze, weil ich im Netz gelesen hatte, dass man sie ruhig mit anfordern soll, wenn man den steuerlichen Fragebogen ausfüllt. Diese wollte ich aber nicht benutzen, weil ich dann, denke ich, eine Umsatzsteuervoranmeldungen machen muss.

    Wenn ich jetzt meine Steuernummer angebe und oder meine Ust-ID Nr., muss ich dann eine Umsatzsteuervoranmeldung machen?
    Kann ich von denen jetzt eine Bruttorechnung verlangen, damit ich keine Umsatzsteuervoranmeldungen machen muss? Wahrscheinlich kennen ausländische Unternehmen nicht die Kleinunternehmerregelung und stufen mich dann anhand der Steuer-Nr. und oder Ust-ID als umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen ein, oder? Was meinst Du?

    Auch bin ich nicht beim MOSS Verfahren registriert? Muss ich es unbedingt tun?
    Dann gibt es ja noch ZM Zusammenfassende Meldung. Gehört es zusammen? Muss ich mich da jetzt auch registrieren?

    Im Netz habe ich teils gelesen, man braucht nicht die Ust-ID angeben, wenn man eine hat bei der Kleinunternehmerregelung, weil der Aufwand zu groß wäre und lieber den Bruttobetrag bezahlen soll. Aber ich habe auch gelesen, dass man die Ust-ID angeben muss, wenn man eine hat!

    Ich weiß echt nicht weiter.

    Es wäre echt klasse, wenn Du mir hier meine Fragen beantworten könntest. Ich weiß Du bist kein Steuerberater, aber wie würdest Du in der Situation vorgehen.
    Vielen Dank im Voraus. Ich wünsche Dir noch einen schönen Tag.

    Viele Grüße

    Silvia

    Antworten
    • Es tut mit leid Silvia,
      aber das übersteigt leider meine Steuer-Kenntnisse, so dass ich da nichts dazu sagen kann. Das ist leider zu speziell für mich und da ich nie die Kleinunternehmer-Regelung genutzt habe, kann ich auch keine Erfahrungen dazu schildern.

      Da das dauerhaft sicher eine zu klärende Frage sein wird, kann ich dir nur raten mal mit einem Steuerberater oder mit einem Buchhaltungsbüro zu sprechen. Da bekommst du Hilfe und kannst dich auf die Antwort auch verlassen.

      Antworten
  10. Danke für den Artikel, Peer. Der hilft gut weiter.

    Ich bin gerade dabei meine Gewerbesteuererklärung zu machen. Ich habe im letzten Jahr ein paar Backlinks gekauft und bin mir jetzt unschlüssig unter welcher Position ich das bei den Ausgaben angeben soll.

    Werbung/Reklame? Weiß das jemand?

    Antworten
  11. Hi,
    weiß evtl. jemand von Euch ob auch ein Kleingewerbe reicht wenn Produkte in Shops/Amazon über INSTAGRAM beworben werden? (bis 22.000 im Jahr/Kleinunternehmer). Was ändert sich wenn INSTAGRAM als Tool genutzt wird?

    Und können Einnahmen ggf. mit meinen Einnahmen als Grafik Designer irgendwie gekoppelt werden? Ich habe gehört, dass man manchmal Gewerbe verbinden kann mit einer künstlerischen Freiberuflichen Tätigkeit.
    Vielen Dank!

    Antworten
  12. Hallo,

    Ich wollte nach dem W8-BEN-Formular fragen – wie finde ich die Quellensteuersätze für Teil II heraus? In welchem Artikel des Abkommens zwischen der Schweiz und den USA sind diese Sätze aufgeführt? Gilt es für die durch Affiliate-Marketing erzielten Einnahmen?

    Muss ich mich als Gewerbetreibender anmelden, wenn ich nebenberuflich neben meinem Vollzeitjob Geld verdienen möchte?

    Mit freundlichen Grüßen
    Rozalia

    Antworten

Schreibe einen Kommentar