Müssen Affiliate-Links als Werbung gekennzeichnet werden?

Eigentlich ist das Affiliate Marketing ja wirklich eine einfache und vor allem gut umzusetzende Einnahmequelle. Man baut einfach an passender Stelle Affiliate-Banner ein und verlinkt die passenden Wörter im Text mit Affiliate-Links.

Als Affiliate ist man zudem daran interessiert, dass diese Affiliate-Links natürlich aussehen und nicht wie Werbung. Da gibt es nur ein Problem. In Deutschland gibt es eine gesetzliche Trennungspflicht von Werbung und redaktionellem Content.

Müssen Affiliate-Links als Werbung gekennzeichnet werden? In diesem Artikel gehe ich dieser Frage nach und zeige zudem, wie ich dies aktuell mache.

Hinweis: Der Artikel wurde aktualisiert und erweitert

Zu Beginn kurz der Hinweis, dass dieser Artikel keine Rechtsberatung darstellt, sondern ausschließlich meine eigene Meinung und Ansicht zu diesem Thema widerspiegelt.

Müssen Affiliate-Links als Werbung gekennzeichnet werden?

Zu Beginn kann man hier wohl gleich mal festhalten, dass es keine 100% klare Aussage dazu bisher gibt.

Klar ist allerdings die Kennzeichnungspflicht von kommerzieller Kommunikation nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 des Telemediengesetzes. Demnach muss Werbung klar als solche erkennbar sein.

Immer wieder gibt es Urteile, die Unternehmen (vor allem Medien) der Schleichwerbung überführen und entsprechende Strafen verhängen.

Fallen aber auch Affiliate-Links unter diese Regelung?

Sind Affiliate Links Werbung?

Das ist die eigentliche Frage dabei.

Laut dem Telemediengesetz (§ 6) und auch dem Rundfunkstaatsvertrag (§ 58 RStV) ist eine kommerzielle Kommunikation zu kennzeichnen. Auch aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb kann man diese Pflicht ableiten.

Allerdings beinhaltet §2 Abs. 5 des Telemediengesetz auch Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht. In Punkt 5b wird die folgende Ausnahme genannt:

  • 5b = Angaben in Bezug auf Waren und Dienstleistungen oder das Erscheinungsbild eines Unternehmens, einer Organisation oder Person, die unabhängig und insbesondere ohne finanzielle Gegenleistung gemacht werden.

Wenn man also auf Produkte, Dienstleistungen oder generell Unternehmen verlinkt, ohne dass eine finanzielle Gegenleistung erfolgt, muss diese Verlinkung nicht als Werbung gekennzeichnet werden.

Da man für das Setzen von Affiliate-Links und den Einbau von Affiliate-Bannern keine direkte Gegenleistung erhält, könnte man an dieser Stelle folgern, dass keine Kennzeichnung notwendig ist. Aber natürlich gibt es eine nachgelagerte Vergütung, die ohne das Setzen der Links und Banner nicht zustande kommen würde. Zudem würde man solche Affiliatelinks nicht setzen, wenn man nicht auch einen finanziellen Profit davon erwarten würde.

Auch wenn meines Wissens noch kein Gericht speziell zu Affiliatelinks entschieden hat, geht man mit einer Kennzeichnung auf Nummer sicher.

Ich kennzeichne meine Affiliate-Links

Aus diesem Grund kennzeichne ich seit vielen Jahren alle meine Affiliate-Links. Doch wie soll man diese kennzeichnen?

Bei Affiliate Bannern ist das relativ einfach. Dort steht der Text “Werbung” oder “Anzeige” meist direkt darunter. So kennzeichne ich übrigens auch jegliche verkaufte Bannerwerbung in meinen Blogs.

Bei Affiliate-Links wird das schon schwieriger. Man könnte hinter einen Affiliate-Link sowas wie (Affiliatelink) oder (Partnerlink) schreiben. Allerdings sieht das in einem Text nicht sehr gut aus und stört den Lesefluss. Aus SEO-Sicht ist es auch nicht ideal, wenn ständig diese Worte im Text vorkommen.

Ich habe mich dafür entschieden, hinter jedem Affiliate-Link ein Sternchen * einzufügen. Ganz oben oder in der Sidebar in meinen Blogs und Affiliate-Sites steht dann die Erklärung (* = Affiliatelinks/Werbelinks). “Affiliatelink” als Begriff dürfte dem durchschnittlichen Internet-Nutzer eher unbekannt sein und ist damit rechtlich nicht sicher. Es gab z.B. Gerichtsentscheidungen bzgl. der Kennzeichnung “sponsored by”, was als nicht ausreichend befunden wurde. Das dürfte auch auf “Affiliatelink” zutreffen. Deshalb gebe ich hier zudem “Werbelink” an.

Zudem verlinke ich diese Begriffe in meine Datenschutzerklärung und mittels internem Anker springt der Nutzer auch gleich zu diesem Unterpunkt in der Datenschutzerklärung. Dort steht dann folgende etwas ausführlichere Erklärung:


Affiliatelinks/Werbelinks

Die mit Sternchen (*) gekennzeichneten Links sind sogenannte Affiliate-Links. Wenn du auf so einen Affiliate-Link klickst und über diesen Link einkaufst, bekomme ich von dem betreffenden Online-Shop oder Anbieter eine Provision. Für dich verändert sich der Preis nicht.


Damit müsste man als Affiliate recht sicher sein. Vor allem, wenn man bedenkt, dass wohl 70-80 % aller Affiliate-Links im Web gar nicht gekennzeichnet werden, ist man damit hoffentlich auch nicht das erste Abmahnungsziel. 😉

Wichtig ist dabei noch, dass man die Angabe “* = Affiliatelinks/Werbelinks” sowohl in der Desktop-Version, als auch in der mobilen Version der Website finden kann. Die Sidebar wird ja in der Regel ausgeblendet in der mobilen Ansicht. Deshalb habe ich diesen Punkt in der mobile Navigation aufgenommen. Damit ist diese Erklärung nicht sofort sichtbar, aber immerhin schnell auffindbar.

Eure Meinung

Wie geht ihr mit diesem Thema um?

Ignoriert ihr es einfach oder kennzeichnet ihr eure Affiliate-Links? Und wenn ja, wie?

Peer Wandiger

55 Gedanken zu „Müssen Affiliate-Links als Werbung gekennzeichnet werden?“

  1. Ich warte eigentlich darauf, dass endlich ein Gericht diese Sache mal eindeutig klärt. Im Moment ist der, der seine Links kennzeichnet irgendwie im Nachteil. Allerdings haben Webmaster, die keine Kennzeichnung durchführen ein höheres Risiko.

    Ich habe die Art der Kennzeichnung von Peer übernommen und mache auch ein kleines Sternchen überall dahinter.

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  2. Hallo Peer,

    ich kennzeichne die Affiliatelinks auch mit einem *, genau wie Du es machst. Ich habe das nämlich bei Dir so gesehen und finde das ist eine Lösung, die praktikabel ist und auch nicht weiter stört.

    Bei Bannern habe ich mich noch nicht so festgelegt. Manchmal schreibe ich “Werbung” darunter, manchmal binde ich sie nur so ein. Da bin ich mir, ehrlich gesagt, noch nicht ganz schlüssig wie ich da verfahren soll.

    Auf einem größeren Blog habe ich zusätzlich noch erklärt was Affiliate-Programme sind und wie ich davon profitiere.

    Ansonsten spreche auch im Impressum noch an, das Affiliate-Programme genutzt werden.

    Schöne Grüße
    Volker

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  3. Ich kennzeichne meine Links immer, meistens auch direkt dahinter mit dem Wort “Partnerlink”.

    Allerdings gibt es sicher viele Internetnutzer,, die damit überhaupt nichts anfangen können. Auch “Affiliate” wird sicher nicht jedem geläufig sein.

    Aber gleich “Werbung” dahinter zu schreiben, finde ich auch wiederum übertrieben, da der Artikel an sich ja keine Werbung ist, sondern nur dieser Link. Obwohl ein Jurist dies sicher gut begründen könnte…

    Ganz ohne Kennzeichnung halte ich aber auf jeden Fall nicht für richtig.

    Warten wir mal ab, was die Rechtsprechung irgendwann mal dazu sagen wird.

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  4. Hallo Peer

    Ich wohne in der Schweiz und habe keine Ahnung, ob es hier irgendein ein Gesetz dazu gibt. Ich kennzeichne auf jedenfall meine Affiliate Links nie, aber dafür gibt es bei mir immer eine schöne Maskierung. 🙂

    Affiliate Marketing ist doch schon genug schwer, da sollte man sich das Leben nicht noch schwerer machen!

    Gruss Andreas

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  5. Sehr interessante Gedanken die da zu Tage treten. Es scheint in der Tat ein sehr schwammiger Bereich zu sein wenn man dem Gesetzestext nach urteilt. Hast du diesbezüglich evtl. eine Meinung eines erfahrenen Rechtsanwaltes o.ä.?

    Ich finde es prinzipiell richtig auf Werbung und Affiliate Links hinzuweisen, ich bin allerdings gespannt wann es dazu ein erstes Urteil geben wird. Bei der Frage ob eine IP-Adresse ein personenbezogenes Datum ist drehen sich die juristischen Mühlen ja auch schon dank schwammiger Gesetzestexte seit Jahren im Kreis.

    Liebe Grüße

    Tino

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  6. Hallo Karl,
    ich würde das nicht als wirklich relevantes Urteil für Affiliate-Marketing einstufen. Schließlich geht es ja hier primär darum, dass Texte von Unternehmen (z.B. Pressetexte) einfach übernommen wurden und diese dann als Werbung gekennzeichnet werden müssen.

    Als Affiliate schreibe ich die Texte ja selber. Insofern trifft es nicht wirklich zu.

    Aber der Grad ist sicher schmal.

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  7. Ich bin kein Anwalt, aber in dem Urteil geht es darum, dass man einen werblichen Text einer Firma übernimmt. Das ist die Kernaussage des Urteils in meinen Augen. Und dann muss der Text auch als Werbung gekennzeichnet sein.

    Es hängt aber wahrscheinlich auch davon ab, wie der Text selber aussieht. Wenn ich im kompletten Text ein Produkt bewerbe, mag das ebenfalls Werbung sein.

    Wenn ich einfach das Thema XY behandle und darin dann auch einen passenden Affiliate-Link einbaue, ist der ganze Artikel in meinen Augen nicht Werbung, sondern nur der Link. Es wird ja in Zeitschriften und Online-Magazinen auch nicht jeder Artikel über ein Produkt als Werbung gekennzeichnet.

    Aber das ist sicher Ansichtssache und jeder muss für sich entscheiden, wie er damit umgeht.

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  8. Hallo Peer,

    ich bin durch dich auf Affiliate-Marketing gestoßen und mache es daher auch so wie du es vorlebst: Mit Sternchen nach dem Link und “Anzeige” unterhalb eines Banners.

    Du hast geschrieben, dass du das “mittlerweile” so machst. Hast du eine spürbare Verschlechterung der Clicks bemerkt, seitdem du das so machst?

    Viele Grüße, Gerald

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  9. @ Gerald
    Ich habe es nicht wirklich gemessen, da auch viele andere Faktoren da mit rein spielen.

    Aber da meine Affiliate-Einnahmen langsam aber beständig steigen denke ich nicht, dass sich dies negativ ausgewirkt hat.

    Ob es bei einem (Affiliatelink) hinter den Links schlechter wäre, kann ich nicht sagen.

    Antworten
    • Hallo,

      ich denke, der normale Internetnutzer ist sich insgesamt im Klaren darüber, dass im Internet fast nichts empfohlen wird, ohne dass jemand etwas dafür bekommt. Diese Zeiten sind schon lange vorbei. Insofern sehe ich nicht die Gefahr, dass sich der Hinweis auf einen Werbelink zwangsläufig negativ auswirkt.

      Auch wenn es die Rechtssprechung wegen einiger findiger Verbraucher-Anwälte anders sieht, ist der Nutzer sehr wohl mündig.

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  10. Hallo Peer und hallo Leser,

    ist ja mal wieder ganz interessant was man sich alles einfallen lassen kann wenn es darum geht Leute zu kontrollieren bzw zu reglementieren.

    Wenn ich aber dann auch noch Blogger sehe die diesen Gesetzen zustimmen und es “nicht gut finden” wenn andere Blogger ihre Affiliate-Links oder ihre Werbung nicht kennzeichnen muss ich mich doch fragen wo die hochgepriesende (Internet-) Freiheit geblieben ist.

    Nicht für ungut und möchte auch keinen Kritisieren, das überlasse ich den Rechtsanwälten bzw den Richtern und Politikern, die werden für so etwas bezahlt.

    Was ich mich jedoch fragen muss:

    Was ist denn wenn ich eine Affiliate-Seite erstelle nur um ein Produkt. über einen Affiliate-Link, zu bewerben, muss ich dann schon in der URL oder dem Titel einen Hinweis auf Werbung schreiben?

    Meine Meinung zu diesem Gesetz:

    Da hat wieder mal ein Beamter nichts zu tun gehabt und musste beweisen das auch er noch gebraucht wird. Die Lösung hat er dann in diesem Gesetz gefunden 🙂

    Nach dieser, meiner, Meinung dürfte wohl klar sein das ich keinerlei Werbung kennzeichne oder irgendwelche Hinweise schreibe…

    In diesem Sinne — Freiheit im Netz —

    Euer Guido

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  11. Bis auf Amazon-Hinweise im Impressum, kennzeichne ich auch keine Affiliate-Links.

    Das Sternchen könnte unerfahrene User verwirren, da sowas auch gerne mal für was Kleingedrucktes verwendet wird. Und wenn sie dann nach dem Sternchen suchen und “Affiliatelink” lesen, können einige damit immer noch nichts anfangen.

    Wenn man so wie du ein bekannter Blogger ist, seh ich da kein Problem das in Blogs einzusetzen. Aber wie es auf reinen Affiliate-Sites aussieht, weiß ich nicht. Ein A/B-Test wär da ziemlich interessant. 😉

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  12. Hallo,

    hier noch ein kleiner technischer Tipp der recht praktisch ist:

    Per CSS kann an ausgewählte Links Inhalt angehängt werden:

    a.affiliate:after {
    content: “\20090aa”;
    color: #CCC;
    }

    In diesem Fall wird ein kleines, graues, hochgestelltes a (für Affiliate) hinzugefügt.

    Demo, ich habe auf meinem Blog im Einsatz:
    http://www.tomfindet.de/praktisches/alternative-zur-babywaage/

    Vorteil: Kann man jederzeit ändern oder auch ganz weglassen. Nachteil: Ältere Browser sind eventuell überfordert (könnte man aber sicher über js nachrüsten). Über trickreiche Attribut (href) Selectoren könnte man das sogar automatisieren …

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  13. In meinen reinen Affiliate-Blogs habe ich in der Sidebar einen Vermerk angebracht, dass eigentlich alles Links bezahlt bzw. Affiliate-Links sind.

    Ich hoffe, dass das ausreicht.

    In meinen anderen Blogs schreibe ich es in der Regel dahinter.

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    • Sehr interessant. Ich habe auch ein Erklärung am Fuß jeden Post in meiner Affiliate-Blog.

      Was ich finde jetzt ein Problem, ist wenn Firmen wollen für Links in meiner Blog zahlen. Die meisten wollen nicht das ein Werbung oder Kooperation Text in der Post nicht. So ich will nicht so arbeiten, weil ich denke, dass es kann ein Problem für mir sein!!

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      • Bezahlte Links verstoßen gegen die Richtlinien von Google. Deshalb werden diese normalerweise nicht gekennzeichnet. Damit verstößt man aber eigentlich gegen geltendes Recht, da Werbung gekennzeichnet werden muss. Man begibt sich hier also auf dünnes Eis. Ich vermiete/verkaufe deshalb keine Links.

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  14. Wie erstellst du den Adsense Anzeigeblock mit 6 Links? Dadurch, dass dieser sich von den bekannten abhebt denke ich, dass so ein Anzeigenblock gut funktioniert und würde es gerne ausprobieren.

    Antworten
    • Einfach eine Responsive Anzeige erstellen und dem dann eine Größe von 600 x 250 geben. Dann ist genug Platz für so viele Anzeigen. Wobei Google hier auch immer wieder anderen Anzeigen einblenden. Manchmal viele klein, manchmal wenige große.

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  15. Auf meiner neuesten Seite habe ich einfach “Dauerwerbeblog” darüber geschrieben. Ansonsten habe ich auch die Sternchenkennzeichnung oder zum Beispiel das Amazonlogo (als kleines Symbol) hinter dem Link

    Antworten
  16. Ich habe eine Website in der es um Flugzeuge geht.
    Wenn ich jetzt z.B einen Button über dem Menü einbaue, der mein Affiliate Link ist und zu Amazon leitet und ein Sternchen hat, ist das dann erlaubt, auch wenn ich auf den Button etwas raufschteibe wie ,,Hier klicken‘‘ oder muss ich raufschreiben hier geht es zu Amazon?

    Lg

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    • Eine 100% definitive Antwort kann ich dir nicht geben, da ich kein Anwalt bin und dich nicht rechtlich beraten darf. Aber sowohl aus rechtlicher Sicht, als auch aus Sicht von Amazon würde ich lieber “zu Amazon” oder etwas ähnliches auf den Button schreiben.

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  17. Bisher kennzeichne ich meine Affiliates-Links nicht. Werde ich aber wohl tun müssen, sobald die ersten Gerichtsbeschlüsse dazu auftauchen.

    Wobei ich kaum glaube, dass so etwas passiert. Immerhin wird ja niemand dabei geschädigt oder ähnliches.

    Bleibt nur noch eins: abwarten und Darjeeling trinken 😛

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  18. Kurze Frage an alle Affiliate Dudes hier… nur mal so eine nächtliche Halbwissensfrage:
    Es gibt wohl jetzt Sammelklagen in Deutschland, oder? Ich finde es auch seit ewigen Zeiten super nervig kein Urteil zu haben! Als kleiner Betreiber einer Website finde ich mich mehr als benachteiligt, wenn ich überall doofe Sterne hinklatschen muss… wie wäre es, wenn man mal z. B. Bestcheck (chip.de) dazu “untersucht”?

    Die haben NIRGENDS auch nur Andeutungen von “Werbung”. Nicht mal in den Datenschutz Texten steht “Amazon” oder “Affiliate” drin.. wtf? Die machen seit Jahren Millionen und sind somit für mich mehr als “Vorbildstauglich” für die Szene. Ich würde mich ja nach deren Design richten, wenn ich es mich trauen würde. Kann man die vielleicht mal kurz vom tollen Staat untersuchen lassen, damit wir aus deren Urteil lernen können?

    Antworten
    • Wir haben in Deutschland eine Gewaltenteilung, was auch sehr gut so ist. Der Gesetzgeber macht die Gesetze und die Justiz wendet diese dann bei Streitfällen an. Dazu müsste es aber erstmal zu solchen Streitfällen kommen. Mir fällt jetzt aber auf die Schnelle auch kein Urteil speziell zur Kennzeichnung von Affiliatelinks ein.

      Klar ist aber, dass Werbung eindeutig von normalen Inhalten getrennt sein muss, bzw. deutlich erkennbar sein muss. Und das gilt auch für Affiliatelinks. Doch wo kein Kläger, da kein Beklagter. Dennoch würde ich da lieber sicher gehen, denn eine Abmahnung landete schnell im eigenen Briefkasten.

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  19. Im Artikel ist ein Link auf das Teledienstgesetz als Quelle genannt, das seit 2007 außer Kraft ist: dejure.org/gesetze/TDG/3.html

    Antworten
    • Das Telemediengesetz ist nicht außer Kraft, sondern wurde überarbeitet. Die betreffenden Passagen sind noch genau dieselben. Ich habe die Links im Artikel aktualisiert.

      Antworten
  20. Hallo lieber Peer,
    klasse Tipp zur Gesetzgebung rund um Affiliate Links. Weißt du, ob sich diesbezüglich in der Zwischenzeit etwas geändert hat?
    Viele Grüße, Felix von der AdPoint GmbH

    Antworten
    • Mal abgesehen von der Diskussion über Schleichwerbung auf Social Media Plattformen und die dortigen Kennzeichnung als Werbung hat sich meines Wissens da nichts geändert. Ich wüsste zumindest von keinem Urteil bzgl. Kennzeichnung von Affiliatelinks und verfahre noch genauso wie damals.

      Antworten
  21. Hallo Peer,

    vielen Dank für Deine tollen und wirklich informativen Beiträge.
    Deine Ausführungen haben mir sehr beim Aufbau meiner ersten Nischenseite geholfen (bzw. helfen mir noch immer ;)).
    Ich markiere meine Affiliate-Links in der Regel mit Hilfe des AAWP-Plugins. Textlinks markiere ich gemäß Deinem Tipp ebenfalls mittels Sternchen.

    Hut ab vor Deiner Arbeit und Deinen Infos, ich hoffe, ich kann mal bei Deiner Nischenseiten-Challenge dabei sein 😉

    Beste Grüße aus Bielefeld
    Jan-Dirk

    Antworten
  22. HI, ich bin Neuling auf dem Gebiet, würde jedoch auf jeden Fall eine Kennzeichnung der Links anbringen. Deine Seite ist mir eine große Hilfe, vielen Dank

    Antworten
  23. Idealo.de scheint das wohl nicht so wichtig zu sehen. Die Links “zum Shop” sind ja auch Affiliate Links, aber nicht als solche gekennzeichnet. Oder habe ich da etwas übersehen?

    Antworten
  24. Danke für den informativen Beitrag. Ich denke wir werden unsere Links demnächst auch kennzeichnen. Vllt. Auch über eine Änderung der Farbe. Mal sehen. Dank euch weiß ich auf jeden Fall das eir etwas machen sollten

    Antworten
  25. Danke für den ausführlichen Artikel. Ich schreibe über Banner meist “Anzeige”. Aber für den Fließtext hatte ich noch keine Lösung. Dein Tipp mit dem Sternchen finde ich richtig gut. Das werde ich wohl auch so machen.

    Antworten
  26. Hi, darf ich den Text von dir(siehe unten) etwas umformuliert auf meiner Webseite benutzen?

    “Affiliatelinks/Werbelinks
    Die mit Sternchen (*) gekennzeichneten Links sind sogenannte Affiliate-Links. Wenn du auf so einen Affiliate-Link klickst und über diesen Link einkaufst, bekomme ich von dem betreffenden Online-Shop oder Anbieter eine Provision. Für dich verändert sich der Preis nicht.”

    Gruß
    Tobias

    Antworten
  27. Toller Artikel, sehr aktuell sich das wieder ins Gewissen zu rufen, im Angesicht der kommenden rechtlichen Änderungen im Onlinemarketing.

    Antworten
  28. Hi Peer,
    was spricht dagegen, die TEXTlinks mit dem Plugin AAWP zu kennzeichnen. Sie bieten diese Funktion an. So sieht man direkt hinter dem Ankertext das Amazon-Symbol und jeder weiß, dass man über diesen Link zu Amazon gelangt.
    Gruß
    Erik

    Antworten
  29. Danke für den informativen Artikel. Ich kennzeichne meine Affiliate Links auch immer mit Sternchen, ist einfach am praktischsten 🙂

    Antworten
  30. Toller Artikel und vor allem aktuelles Thema! Ich persönlich benutze auch Sternchen für meine Affiliaten Links. Bin auch der Meinung das das am praktischsten ist.
    LG Melinda <3

    Antworten
  31. Also ich finde Transparenz sehr wichtig. Daher kennzeichne ich nicht nur Affiliatelinks, sondern im Grunde alles was Werbung darstellt. Das macht eine Webseite auch authentischer in meinen Augen.

    VG
    Ronny

    Antworten
    • Ich habe das Datum der Kommentare wieder aktiviert.

      Nun muss ich mir aber überlegen, ob ich sehr alte Kommentare drin lasse, wenn ich einen Artikel aktualisiere und neu veröffentliche.

      Was denkt ihr?

      Antworten
  32. Servus, danke fürs Aktivieren. Ich finde das einen sehr wichtigen Punkt für Deine Leser. Ein Kommentar ist nie zu alt, im Gegenteil. Selbst wenn der Kommentar nicht mehr zum (aktualisierten) Inhalt Deines redaktionellen Contents passt, wird der normale Leser schon verstehen, dass es sich um einen ganz alten Kommentar handelt (was er ja am Datum sieht). Wenn Du das Datum NICHT öffentlich präsentierst, könnte der Leser davon ausgehen, dass der Kommentargeber nicht ganz kapiert hat wovon Dein Text handelt. Somit sehe ich das Anzeigen der Kommentare eher als Vorteil, denn als Nachteil.

    Liebe Grüße,
    Vincent

    Antworten
  33. Hallo ich bin neu im Affiliate Programm, du hast das schon alles super beschrieben aber trotzdem habe ich eine Frage, kann man auch z.b. Quelle: amazon.de oder die webseite die man bewerben tut hinschreiben und somit den Sternen oder den Hinweis auf Affiliate link weglassen.

    Liebe Grüße,
    Maik

    Antworten
    • Werbelinks (und das sind auch Affiliatelinks) muss als Werbung gekennzeichnet werden.

      Da reicht ein “Quelle: amazon.de” nicht, da das ja auch normale Links zu Amazon sein könnten.

      Antworten
  34. Was mich interessieren würde: Müssen die Affiliate-Links als “nofollow” oder “sponsored” für Google gekennzeichnet werden? Kann man abgestraft werden, wenn die Links nicht/falsch gekennzeichnet sind?

    Antworten
  35. Ich betreibe vorwiegend englische Websites. Da reicht ein Stern definitiv nicht aus. Es muss ein klarer Disclaimer über dem Link sein, in Farbe und in der gleichen Schriftgröße wie der restliche Text. Obendrein braucht man eine Affiliate Disclosure z.B. im Footer und idealerweise linkt man zur FTC. Abgesehen davon, benötigen viele Partnerprogramme IAB 2.0 compliance, was eine ordentlich aufgesetzte Consent Management Platform voraussetzt. Dass im deutschsprachigen Raum ein Stern reicht, wundert mich ein bisschen. Wer mit Rakuten, AWIN oder Impact arbeitet braucht mehr.

    Antworten
    • So ganz klar ist das meines Wissens in Deutschland nicht geregelt, wie Affiliatelinks gekennzeichnet werden müssen. Ich gehe aber davon aus, dass da in Zukunft weiter Veränderungen kommen werden, vor allem durch Urteile. Mal schauen.

      Antworten

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