Neue Amazon-Teilnahmebedingungen und der mobile Einsatz von Amazon-Links

Ab heute gelten beim Amazon Partnerprogramm neue Teilnahmebedingungen.

Was sich geändert hat und welche Auswirkungen dies haben könnte, erläutere ich im Folgenden.

Zudem gehe ich auf eine neue Regelung bezüglich mobiler Websites ein.

Hinweis:
Da ich kein Anwalt bin, handelt es sich bei den folgenden Ausführungen um meine persönliche Meinung und meine eigene Einschätzung. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung. Falls konkrete Fragen oder Probleme auftauchen, sollte man sich an einen Anwalt wenden.

Neue Amazon-Teilnahmebedingungen

Immer wieder gibt es mal neue deutsche Teilnahmebedingungen bzw. AGBs. Das ist bei Amazon nicht anders, als bei vielen anderen Anbietern. Nachdem am 1.April 2014 zuletzt die Amazon Teilnahmebedingungen aktualisiert wurden, tritt die neue Version heute, am 1.7.2014, in Kraft.

Die Gründe dafür sich zwar recht unterschiedlich, aber häufig sind es Klarstellungen von Regeln und auch Auswirkungen neuer Angebote, Leistungen oder Features.

Neben kleinen Textänderungen, die nicht wirklich relevant für Affiliate sind, gibt es die eine oder andere Änderung, die man sich genauer anschauen sollte:

  • Außerhalb der USA
    Eine Ergänzung gab es unter Punkt “2. Anmeldung”. Hier wurde ein Passus eingefügt, der klarstellt, dass man die eigenen Dienste außerhalb der USA erbringt. Das hat wohl Steuergründe und sollte für die allermeisten deutschen Amazon-Affiliates kein Problem darstellen.
  • Javari
    In diversen andere Formulierungen wurde der Amazon-Dienst “Javari” entfernt. Das ist aber nichts, was irgendwelche wirklichen Auswirkungen hat.
  • Datenschutz-Info
    Unter Punkt 10 “Bezeichnung als Partner” findet man die Vorlage von Amazon für die Datenschutzerklärung. Hier gab es eine minimale Änderungen. Hier wurde Javari.co.uk, Javari.de und Javari.fr herausgenommen. Nur wer diese bisher genutzt und in seiner Datenschutzerklärung drin hatte, sollte diese rausnehmen.
  • Standardwerbekostenerstattungssätze
    An den eigentlichen Provisionen hat sich nichts geändert. Lediglich Javari-Produkte werden nun nicht mehr mit 15% vergütet, sondern fallen anscheinend unter die ganz normale Werbekostenerstattungssätze-Staffelung.
  • Nur noch eigene Websites?
    Etwas unklar ist mir eine kleine Änderung in Punkt 9: “des Weiteren werden Sie keine Links erstellen, die mit dem Tracking ID für eine andere als Ihre Site formatiert wurde noch derartige Links auf anderen Sites als der Ihren anzeigen”.

    Das könnte man nun so deuten, dass man eigene Amazon-Affiliatelinks nur noch auf eigenen Seiten einbauen darf. Also keine Amazon-Affiliatelinks auf Twitter, Facebook, Youtube oder anderen Blogs?

    Ich glaube aber nicht, dass es so gemeint ist. Schließlich hat man in der Partnernet-Browserbar noch immer die Möglichkeit einen Affiliate-Link direkt auf Twitter zu veröffentlichen.

    Stattdessen denke ich, dass diese Formulierung eher darauf abzielt, dass man nur selber angelegte Tracking IDs nutzen darf. Zudem darf man diese Affiliate-Links nur auf eigenen Sites veröffentlichen. Dazu würde ich neben dem eigenen Blog aber auch den eigenen Youtube-Kanal, den eigenen Twitter-Account etc. zählen.

    Ich glaube, dass man damit ausschließen will, dass man seine Affiliate-Links z.B. über kostenlose Plugins, Widgets oder ähnliches auf vielen Websites automatisch verteilt.

Unter dem Strich sind die Änderungen der Amazon-Teilnahmebedingungen meiner Meinung nach minimal und ändern an den grundsätzlichen Rahmenbedingungen nicht viel.

(Überblick über alle Änderungen zum 1.Juli 2014)

Der mobile Einsatz von Amazon-Links

Wie ich meiner Amazon-Serie geschrieben hatte, durften nach dem Amazon-Partnernet-Teilnahmebedingungen eigentlich keine Amazon-Affiliate-Links auf mobilen Websites eingebaut werden. Damals hielt ich das schon für eine recht antiquierte Einschränkung, die mit den aktuellen Entwicklungen im Web nichts mehr zu tun hatte.

Am 1.April 2014 gab es nun eine Änderung diesbezüglich. Amazon hat eingelenkt und erlaubt es den Teilnehmern des Partnerprogramms ihre Affiliate-Links auch auf mobilen Websites einzubauen. Man erlaubt explizit jegliche Art von Webseite.

Dafür muss man sich nicht nochmal anmelden, sondern kann ganz normal die vorhandenen Werbemittel nutzen. Auch die Vergütung ist gleich und Amazon trackt Device-übergreifend. Legt also jemand z.B. per Smartphone ein Produkt in den Warenkorb und bestellt dann innerhalb von 89 Tagen an seinem Desktop-Rechner das Produkt, dann wird das dem betreffenden Affiliate auch vergütet.

Lediglich die Nutzung von Amazon-Affiliatelinks in mobilen Apps ist untersagt. Wer also Software für Smartphones bzw. Apps erstellt, darf das Amazon-Partnerprogramm weiterhin nicht darin nutzen. Zumindest muss man sich eine schriftliche Genehmigung einholen.

Fazit

Während die Änderung der Teilnahmebedingungen wenig Neues brachten, ist die Klarstellung bzgl. des mobilen Einsatzes für alle Amazon-Affiliates sicher eine gute Nachricht.

Peer Wandiger

5 Gedanken zu „Neue Amazon-Teilnahmebedingungen und der mobile Einsatz von Amazon-Links“

  1. Kann ich die Affiliatelinks eigentlich in Kindle Ebooks einbauen?

    Das müsste sich ja so verhalten wie Twitter, Facebook etc.? Denn es wird von mir betrieben/bereitgestellt und ich tauche im Impressum auf …

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  2. @jonas:

    Ja, kannst du meines Wissens nach, zumindest war es mal möglich, ich weiß nicht ob es mittlerweile geändert wurde. Kann mir aber kaum vorstellen, dass das recht erfolgversprechend ist, oder?

    LG

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  3. Vielleicht ist es mir bislang nur nicht aufgefallen, weil ich nur entweder reine Produktlinks einbaue und das “Suche-Widget”, aber zumindest letzteres gibt es jetzt auch in einer variablen Größe, die sich wohl dem Bildschirm anpasst. Das scheint mir gut einher zu gehen mit der Änderung für mobile Seiten, oder?

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  4. Hallo,

    da du dich anscheinend sehr gut auskennst und mich die google Suche hierher gebracht hat meine Frage, die nicht 100%ig zum Thema passt:

    Darf ich google adsense und amazon partnerlinks gleichzeitig auf meiner Seite haben oder führt dies zu einer Sperrung meines Kontos?

    Vielen Dank für deine Antwort! 🙂

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    • Ja, du kannst beides parallel benutzen.

      Bei AdSense gibt es nur die Einschränkung, dass du kein anderes Werbemittel verwenden darfst, was genau so aussieht.

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