9 rechtliche Fallstricke für Affiliates … und wie ihr sie umgeht

Affiliate Marketing ist eine gute Möglichkeit im Internet Geld zu verdienen. Bei mir selbst stammt ein guter Teil meiner Gesamteinnahmen aus diese Einnahmequelle.

Allerdings gibt es aus rechtlicher Sicht einiges zu beachten, damit man keinen Ärger bekommt und zur Kasse gebeten wird.

In diesem Artikel listet ich einige häufige rechtliche Fallstricke für Affiliates auf und gebe Tipps wie man diese vermeidet.

Hinweis:
Da ich kein Anwalt bin, handelt es sich bei den folgenden Ausführungen um meine persönliche Meinung und meine eigenen Erfahrungen. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung. Falls konkrete Fragen oder Probleme auftauchen, sollte man sich an einen Anwalt wenden.

Rechtliche Fallstricke für Affiliates

Die folgenden Fallstricke sind recht häufig anzutreffen, so dass man diese als Affiliate kennen und vermeiden sollte.

  • Informationspflichten
    Auch bei der kleinsten Affiliate-Website müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Informationenspflichten eingehalten werden.

    Das betrifft zum einen das Impressum und zum anderen die Datenschutzerklärung. Beides muss heute vorhanden sein, wobei aber Online-Generatoren helfen.

    Darüber hinaus müssen bei einigen Online-Services (z.B. Google Analytics) und Einnahmequellen (z.B. Amazon und AdSense) zusätzliche Angaben integriert werden.

    Diese sollte man regelmäßig überprüfen und ggf. anpassen.

  • Kennzeichnung von Werbung
    Grundsätzlich muss Werbung auf Websites entsprechend gekennzeichnet werden. Ob dies bei Affiliate Links allerdings sein muss, darüber streiten sich die Geister.

    Ich kennzeichne alle Affiliate-Links, um auf der sicheren Seite zu sein. Mehr Infos dazu.

  • Kritische Partnerprogramme
    Es gibt eine Reihe von Partnerprogrammen, bei denen Vorsicht geboten ist. Dazu gehören z.B. Finanzprodukte wie Kredite oder Krankenversicherungen.

    Auf Grund einiger Gerichtsentscheidungen ist jetzt recht eindeutig geklärt, was man als normaler Affiliate (Tippgeber) darf und wann es problematisch wird.

    Dazu gibt es bei Dr. Bahr einige Tipps. Viele Finanz-Partnerprogramme haben reagiert und bieten entsprechende Vorlagen für das Impressum an.

    Andere problematische Partnerprogramm sind zum Beispiel im Medizin-Bereich zu finden. Kennt man sich mit den Regelungen dort nicht wirklich gut aus, sollte man davon lieber die Finger lassen.

  • Newsletter
    Wer als Affiliate einen Newsletter versendet, sollte darauf achten nur Mails anzuschreiben, die mit dem Double-Opt-In Verfahren gesammelt wurden. Also wo der Nutzer nochmal auf einen Link in einer Bestätigungsmail geklickt hat.

    Und man muss das beweisen können, weshalb sich professionelle Newsletter-Services wie CleverReach anbieten, die nicht nur viele Funktionen anbieten, sondern auch eine sehr gute Verwaltung der Newsletter-Empfänger.

  • Markenrecht
    Es sind sehr viele Begriffe als Marken geschützt, weshalb man auch hier aufpassen sollte.

    Ganz besonders gilt das z.B. für die Domain der eigenen Affiliate-Website. Diese sollte keine geschützten Begriffe enthalten.

    Wenn man eine normale Sprache verwendet und Wörter aus dem allgemeinen Sprachgebrauch nutzt, ist man relativ sicher.

  • Produktinfos
    Wenn man Produkte nur vorstellt und nicht selbst verkauft, dann muss man nicht den strengen eCommerce-Regeln folgen, die es für Produktinformationen gibt.

    Dennoch sollte man z.B. darauf achten, keine falschen Preise anzugeben, da dies Ärger geben kann. Entweder gibt man keinen Preis an oder man baut diesen per Widget oder API ein, so dass er immer auf dem aktuellsten Stand ist.

    Aber auch bei der Übernahme von Produktdaten aus dem Partnerprogramm muss man aufpassen. Ein aktuelles Urteil betrifft zwar Amazon Händler, aber bei Affiliates sieht es wohl ähnlich aus.

  • Social Web Nutzung
    Auch in Social Networks wie Facebook und Twitter lauern rechtliche Fallstricke.

    Da dort im Grunde das gleiche gilt wie bei eigenen Websites (Impressum, Markenrecht etc.) muss man dort genauso darauf achten, wie bei der eigenen Affiliate-Websites.

    Hier findet ihr 7 rechtliche Fallstricke im Social Web.

  • Steuern
    Affiliate Einnahmen müssen beim Finanzamt angegeben werden, auch wenn sie noch so gering sind.

    Worauf man dabei achten muss und welche Steuerarten für Affiliates relevant sind, erfahrt ihr im Artikel Steuern für Affiliates – Darauf muss man achten!.

  • Urheberrecht
    Am Ende der Liste kommt noch ein ganz wichtiger Punkt, der wohl zu den häufigsten Abmahnungsgründen zählt.

    Es geht um Urheberrechte und dabei speziell um Fotos und Videos.

    Man sollte auf jeden Fall darauf achten, dass man entweder die Erlaubnis hat Fotos und Videos auf seiner Affiliate Website zu nutzen oder diese selbst erstellen.

    Eine relativ sichere Variante ist z.B. die Nutzung von Bild-Widgets, wie sie z.B. vom Amazon Partnerprogramm bereitgestellt werden.

Das sind sicher nicht alle rechtlichen Fallstricke, aber sie gehören zu den häufigsten. Passt man bei diesen auf, dann hat man einen Großteil des Risikos abgedeckt.

Fazit

Das Affiliate Marketing bietet viele Chancen zum Geld verdienen im Internet, aber man muss auch einige rechtliche Anforderungen beachten, damit man nicht in eine teure Falle tappt.

Peer Wandiger

7 Gedanken zu „9 rechtliche Fallstricke für Affiliates … und wie ihr sie umgeht“

  1. Hi, erstmal danke für deine Webseite. Ich bin neu in dem Business und hab mir schon viele Tipps von deiner Webseite einholen können. Danke dafür!

    Ich habe mal eine rechtliche Frage zu Affiliate-Links. Vielleicht kannst du da weiterhelfen bzw. weißt du wo man sich da Hilfe holen kann bei der Frage(Btw. Gibt es ein aktives deutsches Affiliate-Marketing forum?).

    Wenn ich z.B. von “Die Höhle der Löwen” ein Video auf meinem Blog poste, und darunter dann den Amazon-Link zu dem Produkt, muss ich sicherstellen dass es sich exakt um das gleiche Produkt von diesem Hersteller handelt? Weil oft geht das von der Amazon-Beschreibung nicht hervor, ob es sich um das exakt gleich Produkt handelt, bzw. werden die Produkte manchmal auch von Dritt-Anbietern verkauft. Wäre das rechtlich trotzdem ok, oder ist es sogar völlig egal, was meine Beschreibung auf dem Blog ist, da nur die Amazon-Beschreibung letztendlich (rechtlich) entscheiden ist?

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    • Vorneweg: Ich darf keine rechtliche Beratung geben, sondern schildere nur meine Meinung da.

      Ebenfalls vorneweg: Ich würde fremde Videos ohne Einwilligung des Urhebers nie bei mir einbinden.

      Was die Affiliatelinks angeht, so sollte man den Nutzer natürlich nicht täuschen. Das Produkt, was man im Artikel vorstellt, sollte man auch verlinken. Wenn aber mal ein Artikel nicht der richtige ist, wir wahrscheinlich nicht gleich eine Abmahnung kommen. Man verärgert eher den Nutzer.

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  2. Was ist zu beachten, wenn man in Instagram in dem Feld für Website einen Affiliate link hinterlegt. Brauche ich dann auch ein Impressum und eine dsgvo? Bin mir trotz Recherche unsicher und bräuchte mal einen Anhaltspunkt um endlich nicht mehr auf der Stelle zu treten. Sag mir mal bitte deine unverbindliche Meinung.

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    • Also meine persönliche Meinung (keine Rechtsberatung!):
      Sobald man ein Profil oder eine Website betreibt, muss man als deutscher Betreiber ein Impressum und auch eine Datenschutzerklärung haben. Die meisten haben die Datenschutz-Infos zu den Social Media Plattformen auf der eigenen Website in der dortigen Datenschutzerklärung drin und verlinken vom Social Media Profil auf diese Datenschutzerklärung.

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  3. Hallo,
    ich plane eine englischsprachige AffiliateSeite zu erstellen welche ausschließlich über das Amzon partnerprogramm laufen wird.

    Welche Regeln gelten für mich wenn ich eine .com oder .uk Seiter erstelle?
    Muss ich als Deutscher dann die Deutschen Regeln in Sachen AGB etc. beachten?

    Danke und Gruß

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  4. Hallo Peter,

    danke für deinen Blog und die vielen Infos. Ich habe einen Reiseblog, auf dem ich bisher keine Werbung hatte. Ich denke darüber nach, Empfehlungen für Unterkünfte ( booking.com ?) miteinzubinden, sowie für Bücher ( thalia o.ä. kein amazon). Ich bin als selbstständige Autorin beim Finanzamt gemeldet. Reicht das für die Steuer oder muss ich für evtl. Einnahmen über affiliate ein Gewerbe anmelden?

    Vielen Dank und beste Grüße!

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    • Ich bin weder Anwalt noch Steuerberater, weshalb ich diesbezüglich keine Beratung geben kann und darf.

      Ich würde persönlich sagen, dass es ein wenig auf deine Gewerbeanmeldung ankommt, aber als Autor kann man ja auch Websites betreiben und dadurch Geld verdienen. Am Ende bezahlst du Steuern und das ist doch das wichtigste für das Finanzamt.

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